Gesellschafter/-In werden

Mitgliedschaft bei der Hirsmändigs-Gesellschaft im Waldemmental

Liebe Interessentin
, Lieber Interessent

Sie haben sich mit der Geschichte und der Tradition des Hirsmändigs vertraut gemacht und sagen sich: „Super Sache, diesem Spektakel möchte ich unbedingt als Gesellschafterin oder Gesellschafter beiwohnen und aktiv mithelfen, diesen alten Brauch zu erhalten“.

Dann freuen wir uns sehr. Lesen Sie noch kurz, was unsere Statuten unter Artikel 3 zur Mitgliedschaft sagen:

  1. Gesellschaftsmitglied kann werden, wer besondere Beziehung zum Waldemmental pflegt, dies darf auch kreativ begründet werden
  2. Juristische Personen können Gesellschafter werden
  3. Die Anmeldung hat durch schriftliche Beitrittserklärung zu erfolgen.
  4. 
Über die Aufnahme von Neumitgliedern entscheidet der Vorstand. Lehnt er eine Aufnahme ab, kann der Gesuchsteller innert 30 Tagen an die Generalversammlung rekurrieren.
  5. Die Mitglieder sind verpflichtet, bei Anlässen der Gesellschaft ihre Dienste nach den Anforderungen des Vorstandes zur Verfügung zu stellen.
  6. Der Austritt aus der Gesellschaft hat durch eine schriftliche Erklärung zu erfolgen. Ein Mitglied, das die Beiträge nicht entrichtet, wird nach einmaliger Mahnung als ausgetreten betrachtet.
  7. Die Generalversammlung kann Personen, die sich um die Gesellschaft oder die Gemeinde Flühli-Sörenberg besonders verdient gemacht haben, auf Antrag des Vorstandes zu Ehrenmitgliedern ernennen.

Die GV legt jährlich den Jahresbeitrag fest. Dieser ist im Moment Fr. 25.00. Jede Gesellschafterin, jeder Gesellschafter hat die Möglichkeit beim Eintritt das Gesellschaftszeichen, einen Löffel, zu erwerben.

Gesellschafterin, Gesellschafter werden.

6 + 1 = ?

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